Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotomarathon Düsseldorf
Allgemeine Teilnahmebedingungen des Fotomarathon Düsseldorf
§ 1 Allgemeines
(1) Wir, der Benrather Tennisclub von 1931 e.V., Postanschrift: BTC Sportclub, Herrn A. Koch-Binzer/034L, Carl-Schurz-Str.1, 41460 Neuss (im Folgenden auch als „Wir“ oder „BTC“ bezeichnet).
betreiben den “5. Fotomarathon Düsseldorf“ (nachfolgend auch „FMD“ oder „Fotomarathon Düsseldorf“), ein Fotowettbewerb, an welchem alle unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen nach entsprechender gültiger Registrierung teilnehmen können. Minderjährige ab sechzehn Jahren können zudem dann teilnehmen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorlegen. Bei der Teilnahme Minderjähriger im Alter von sieben bis einschließlich fünfzehn Jahren bedarf es der Teilnahme einer volljährigen Begleitperson, bei welcher es sich entweder um einen Elternteil oder einen von den Eltern schriftlich autorisierten Dritten handeln muss.
(2) Die Teilnahme am FMD bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer – insbesondere etwaigen Lizenzbestimmungen – wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Unsere Leistungen
(1) Wir organisieren für den 24.06.2017 den 5. Fotomarathon Düsseldorf. Zu den Zuständigkeiten in diesem Rahmen gehören die Akkreditierungen, das Stellen der Jury, die Organisation der Online-Präsentation und -Nachbereitung sowie sonstige Pressearbeit und in eingeschränktem Umfang die Überwachung der Regeltreue der Teilnehmer. Der BTC organisiert zudem die Preise.
(2) Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gewinn des Wettbewerbs und/oder etwaige Preise. Die durch uns zu benennende Jury ist in ihrer Entscheidung über die Sieger frei. Der Rechtsweg hinsichtlich der Wertung der Jury ist ausgeschlossen.
(3) Eine Überwachung der Route und Sicherheit Eurer Person und/oder Equipment ist seitens des BTC nicht geschuldet.
§ 3 Deine Anmeldung als Teilnehmer sowie aufschiebende Bedingung der Zahlung der Anmeldegebühr
(1) Die Teilnahme am FMD setzt eine Registrierung bis spätestens 21.06.2016 seitens der Teilnehmer voraus. Die Teilnahmegebühr beträgt 17,50 Euro, Teilnehmer unter 18 Jahren zahlen 12.– Euro. Für die Registrierung sind die erforderlichen Daten in das Online-Formular des Anmeldeprozesses auf der Website http://www.fotomarathon-duesseldorf.de einzugeben. In einem weiteren Schritt nach Klick auf den Button „Weiter“ werden dir nochmals sämtliche Details der Registrierung aufgeführt. Durch Klick auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig anmelden“ am Ende des Registrierungsvorganges gibst Du ein verbindliches Angebot zur Teilnahme am FMD ab.
(2) Wurden deine Daten im Rahmen der Registrierung erfolgreich übermittelt, so geht Dir unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt unsere Annahme hinsichtlich deiner Anmeldung für den Wettbewerb dar.
(3) Das Recht zur Teilnahme steht aber unter aufschiebenden Bedingung, dass der jeweilige Anmeldende bis spätestens 21.06.2017 seine Anmeldegebühr begleicht. Erst nach Entrichtung der Anmeldegebühr ist der Anmeldende als Teilnehmer registriert.
(4) Der BTC behält sich vor, die Teilnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen, selbst wenn beim Anmeldenden alle Teilnahmevoraussetzungen vorliegen. Insbesondere ist die Teilnehmerzahl am FMD auf maximal 200 Personen begrenzt.
(5) Vertragssprache des Teilnahmevertrags ist deutsch. Der Vertrag sowie alle Angaben, die der Anmeldende im Rahmen der Registrierungsvorgangs angegeben hat, werden durch den BTC gespreichert. Der Anmeldende/Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Daten, die nur für Zwecke der Durchführung des FMD erfolgen soll, zu. Eine Weitergabe der Daten durch den BTC an Dritte erfolgt zu keiner Zeit. Der Teilnahmevertrag wird dem jeweiligen Teilnehmer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Auch nach Beendigung des Fotomarathons bleibt der Vertragsinhalt bei uns gespeichert. Solltest du mit einer Speicherung des Vertragsinhaltes nicht einverstanden sein, so kannst du nach Beendigung des Fotomarathons uns eine E-Mail an info@fotomarathon-duesseldorf.de schicken, in der du mitteilst, dass du mit einer weiteren Speicherung des Vertragsinhalts nicht einverstanden bist.
§ 4 Zahlungmethode
Dir steht zur Begleichung deiner Anmeldegebühr ausschließlich das über unsere Website eingebundene Ticketsystems zur Verfügung.
§ 5 Kein Verbraucherwiderrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass hinsichtlich der Anmeldung zum Event kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung unserer Dienstleistung einen spezifischen Termin vorsieht (vgl. § 312 g Abs. 2 Ziffer 9 BGB).
§ 6 Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers (hier „Storno“)
(1) Entscheidest du dich nach Anmeldung aber vor Begleichung der Anmeldegebühr um, so musst du zur Stornierung nichts weiter übernehmen (siehe oben die aufschiebende Bedingung).
(2) Du kannst deine Anmeldung auch nach Zahlung der Teilnahmegebühr bis zum 25.06.2017 durch Senden einer Mail an info@fotomarathon-duesseldorf.de stornieren. Machst Du hiervon Gebrauch, so berechnen wir Stornogebühren in Höhe von € 5,-. Diese werden von deiner bereits geleisteten Zahlung abgezogen und der Restbetrag in Höhe von € 12,50 bzw. € 7,– an dich auf das für die ursprüngliche Zahlung genutzte Konto ausgekehrt.
§ 7 Technische und inhaltliche Anforderungen, zugelassene Formate
(1) Erlaubt sind dir alle digitalen Kameras, die eine Speicherkarte vom Typ SD, CF, cD oder MS nutzen. Die Verwendung von Fotohandys ist grds. möglich, nur musst Du in diesem Fall selbst für die Möglichkeit des Auslesens der Fotos Sorge tragen. Alle Aufnahmen müssen am 26. Juni 2017 zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr entstanden und in der vorgegebenen Reihenfolge aufgenommen worden sein.
(2) Als Dateiformat muss „JPEG“ gewählt sein. Eine Bearbeitung der Bilder nach dem Auslösen ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Erlaubt sind schwarz/weiß Umwandlungen sofern die Kamera dies unterstützt. Das Löschen und Wiederholen von Fotos ist erlaubt.
(3) Die vorgegebene Reihenfolge der Themen muss zwingend eingehalten werden. Am Ende der Veranstaltung darf die Speicherkarte nur maximal 8 Fotos enthalten (erstes Foto mit Startnummer und hierauf folgend die sieben Themen in der vorgegebenen Reihenfolge), die du für den Wettbewerb abgeben möchtest. Mehr Fotos führen zur Disqualifikation.
§ 8 Deine Nebenpflichten als Teilnehmer
(1) Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des 5. Fotomarathon Düsseldorf treffen dich nachfolgende Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung für dich zu Nachteilen – insbesondere zur Disqualifikation und/oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unsererseits – führen kann.
(2) Du bist verpflichtet:
- bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen (z.B. im Rahmen der Anmeldung oder Einreichung deiner Bilder) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
- bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich uns gegenüber zu berichtigen,
(3) Bei den zur Auswahl gestellten Werken sind bestehende Gesetze sowie Rechte Dritter zu wahren. Dies beinhaltet für dich die folgenden Pflichten:
- Du stellst sicher, dass die von dir übergebenen Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz, den Datenschutz, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild sowie Schutzrechte, wie Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen. Du musst zudem vorab prüfen, ob von ggf. abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung nicht nur hinsichtlich der Ablichtung, sondern auch hinsichtlich der Verwertung vorliegt.
- Du unterlässt das Einreichen von Fotografien mit sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, rechts- oder linksextremem (insbesondere verbotene Symbole) oder mit einem Inhalt, religiöse Gefühle verletzendem Inhalt.
- Du beachtest die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Soweit du nicht über die ausreichenden Kenntnisse hinsichtlich vorstehender Rechtsfragen verfügst, bist du verpflichtet, dich vor der Teilnahme ausreichend zu informieren. Sollten deinerseits bei einem oder mehreren Bildern, welche du einreichen möchtest, Unklarheiten bestehen, so musst du uns bereits bei Einreichung deiner Fotografien hierauf hinweisen. Auf Verlangen unsererseits musst du zudem zu eingereichten Abbildungen Personen auch dann Einwilligungserklärungen beibringen, auch wenn du eine solche rechtlich nicht für notwendig erachtest. Wir raten dir daher dazu, entsprechende Vordrucke mit ins Rennen zu nehmen.
(4) Solltest du gegen eine deiner Nebenpflichten aus den Absätzen 2 und/oder 3 verstoßen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung zu disqualifizieren und/oder zu löschen und/oder dich vom Wettbewerb auszuschließen. Das gleiche gilt, wenn wir von Dritten darauf hingewiesen werden, dass ein Verstoß deinerseits gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten vorliegen würde, sofern die Behauptung des Dritten nicht offensichtlich unrichtig ist.
(5) Verletzt du eine oder mehrere der vorstehenden Pflichten, so musst du uns den ggf. daraus resultierenden Schaden ersetzen, es sei denn, du hast die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
§ 9 Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Fotomarathon Düsseldorf
(1) Mit Einreichung der Fotografien am Ende des Wettbewerbs räumst du uns ein unentgeltliches einfaches, übertragbares zeitlich auf die gesetzliche Schutzdauer beschränktes und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Werke im Interesse der Bewerbung von im Zusammenhang mit dem FMD stehenden Terminen (wie z.B. die Preisverleihung) und Berichterstattung, redaktionellen Nachbereitung sowie im Interesse der Bewerbung von Folgeveranstaltungen vollumfänglich zu verwerten, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, soweit für die Nutzung notwendig zu bearbeiten, vorzuführen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
(2) Das Recht zur Urheberbenennung wird, soweit technisch möglich und im Rahmen der konkreten Nutzung branchenüblich, durch uns gewahrt. Unüblich wäre eine solche Benennung z.B. dann, wenn eines oder mehrere deiner Werke im Rahmen einer Collage zur Bewerbung des Events als Bestandteil genutzt und hierfür ggf. bearbeitet würde. Aus technischen Gründen ist uns zudem eine durchgehende Urheberbenennung hinsichtlich der Präsentation der Teilnehmerfotos auf unserer Website nicht immer möglich.
(3) Hinsichtlich der Online-Verwertung (insbesondere unsere Website und ggf. Social Network-Profile wie Facebook, Twitter, Google+ usw.) räumst du mit Einreichung deiner Fotografien am Ende des Wettbewerbs zudem unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann ein.
§ 10 Freistellungsverpflichtung der Teilnehmer gegenüber dem Fotomarathon Düsseldorf
(1) Du verpflichtest dich, uns von allen Schäden freizustellen, soweit wir wegen Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter (z.B. Marken-, Eigentums- und/oder Designrechten) in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten sowie aller Auslagen und Schäden, die uns direkt oder indirekt durch eine solche Inanspruchnahme entstehen.
(2) Du bist zudem verpflichtet, uns bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützten, insbesondere durch Auskunft und Beibringung von Unterlagen.
Stand: Düsseldorf, 14.03.2017